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Unserer Tätigkeit liegen - soweit nichts anderes vereinbart wurde - folgende ALLGEMEINE GESCHÃFTSBEDINGUNGEN zugrunde: 1. Rottenanger-Immobilien (im folgenden "Makler" genannt) handelt ausschliesslich im Namen und auf Rechnung seiner Auftraggeber. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erhält der Makler für seine Vermittlungstätigkeit vom Käufer/Mieter eine Maklercourtage in Höhe von a) bei Vermittlung zum Kaufverträgen 3 % des Kaufpreises b) bei Vermittlung eines Mietvertrages 2 Monats(netto-)mieten jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3. Die Maklercourtage ist verdient, wenn es aufgrund einer Tätigkeit des Maklers - unabhängig von deren Umfang - zum Vertragsschluss zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten kommt. Diese ist fällig bei Vertragsabschluss. 4. Sollte es zur Rückabwicklung des Miet- oder Kaufvertrages kommen, bleibt der Anspruch des Maklers auf die Maklercourtage gem. Ziff 2 hiervon unberührt, sofern die Gründe die zur Rückabwicklung geführt haben, nicht von ihm verschuldet wurden. Ein Verschulden seines Auftraggebers ist dem Makler nicht zurechenbar. |
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